Täter Opfer Ausgleich einfach erklärt

Wenn das Opfer oder der Täter einer Straftat es wollen, können sie nach dem Gesetz einen Täter-Opfer-Ausgleich machen, unabhängig davon, um welche Straftat es sich handelt.

Dabei können sie einen neutralen Vermittler in Anspruch nehmen, der sie bei der Aufarbeitung der Tat, bei der Befriedung des Konflikts und bei der Aushandlung der Wiedergutmachung unterstützt.

Es ist dann Sache der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, wie sie dieses Ergebnis bewertet. Eine Einstellung des Verfahrens ist bei ganz schweren Straftaten nicht möglich, da kommt dann noch eine Verhandlung, aber in den vielen anderen Fällen schon. Oft regt die Polizei oder die Staatsanwaltschaft einen solchen Täter-Opfer-Ausgleich auch an.

Wie verläuft ein Täter-Opfer-Ausgleich?

Vorgespräche: Meist werden getrennte Vorgespräche geführt, um herauszufinden, ob die Opfer und Täter das wirklich wollen. Nur dann macht es ja Sinn, weiterzumachen. Dabei wird erfragt, um was es den Opfern in erster Linie geht (Wiedergutmachung, Entschuldigung, Erklärung, Schlussstrich usw.) und was sie unbedingt besprechen wollen.

Gemeinsame Gespräche: In weiteren gemeinsamen Gesprächen werden die offenen Fragen besprochen und eine Wiedergutmachungausgehandelt. Das kann eine Schmerzensgeldzahlung und/oder Schadensersatz sein. Aber auch jede andere Form der Wiedergutmachung ist denkbar und hängt von den Vorstellungen und Möglichkeiten der Betroffenen ab.

Vereinbarung: Am Schluss steht eine Vereinbarung, die für beide Seiten verbindlich ist. Die Ergebnisse des Gesprächs werden festgehalten und Höhe und Art der materiellen Wiedergutmachung aufgeschrieben. Dieses Ergebnis wird dann der Justiz mitgeteilt und die entscheidet dann, ob das Verfahren eingestellt oder der Täter-Opfer-Ausgleich dazu beitragen kann, dass die Strafe geringer ausfällt.

Wichtig ist: Wenn man miteinander reden, die Sache regeln und als Täter Verantwortung übernehmen möchte, sollte man sich überlegen, ob ein Täter-Opfer-Ausgleich in Frage kommen könnte.

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