Die Gemeinnützige Arbeit

ist als Alternative zu Freiheits- und Geldstrafen fester Bestandteil des Sanktionssystems von Staatsanwaltschaften und Gerichten. Gerade als Ausweg für sozial schwache Menschen bietet sich die gemeinnützige Arbeit als Alternative zur Ersatzfreiheitsstrafe an. Auf diese Weise können einerseits die negativen Folgen einer Haftstrafe vermieden werden und andererseits können Straftäter gegenüber der Gesellschaft symbolische Wiedergutmachung leisten.

Zur Zielgruppe zählen Personen, die

  • zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, die sie nicht zahlen können und zur Alternative „gemeinnützige Arbeit“ verrichten, um die Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden
  • im Rahmen von Bewährungsverfahren eine Arbeitsauflage zu erfüllen haben oder
  • nach § 153 a StPO die Einstellung des Verfahrens nach Erfüllung der Arbeitsauflage herbeiführen können

Die Fachstelle „Gemeinnützige Arbeit“ informiert und berät gern über die Möglichkeiten des entgeltfreien Arbeitseinsatzes.

Unsere Aufgabe besteht darin, Kontakt zu den von den Staatsanwaltschaften und Gerichten zugewiesenen Personen aufzunehmen und diese unter Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse, psychischer und physischer Einschränkungen, persönlicher Fähigkeiten und Interessen möglichst wohnortnah in eine geeignete Einsatzstelle zu vermitteln. Es besteht die Möglichkeit, sich in Absprache auch eigenständig eine Beschäftigungsstelle zu suchen, was häufig die Eigenmotivation und das Durchhaltevermögen fördert.

Der Arbeitseinsatz in den Einrichtungen erfolgt in der Regel im Bereich Haustechnik/Hausmeisterdienste, im Gartenbereich, im hauswirtschaftlichen Bereich, in der Küche oder in Werkstätten. Das regelmäßige Erscheinen in den Einrichtungen wird kontinuierlich von uns überwacht, Arbeitsstörungen werden durch persönliche Gespräche behoben, beispielsweise kann auch ein Wechsel in eine andere Einrichtung eingeleitet werden, sollte dies erforderlich sein.

Gemeinnützig sind alle Tätigkeiten, die dem allgemeinen Wohl und nicht Privatinteressen dienen. Die Arbeitsleistung erfolgt unentgeltlich; es sind hiervon keine regulären Arbeitsplätze betroffen.

Bei Änderung der sozialen Situation kann ggf. eine Umwandlung der Arbeitsauflage in eine Geldbuße bzw. Ratenzahlung der Geldstrafe bei Gerichten/Staatsanwaltschaften angeregt werden. Ebenso informieren wir die Justizbehörden, wenn zwischenzeitlich eine unbillige Härte vorliegt (z. B. eine schwere Erkrankung) und somit die Ableistung der gemeinnützigen Arbeit unzumutbar geworden ist.

Gemeinnützige Arbeit statt Haft als kriminalpolitische Alternative löst dabei mehrere Probleme gleichzeitig:

  • unnötige Folgen einer Inhaftierung wie z. B. den Verlust des Arbeitsplatzes, der Wohnung oder sozialer Beziehungen werden vermieden
  • GA ist Teil eines Resozialisierungsprozesses, in dem eine (Wieder-) Gewöhnung an regelmäßiges Arbeit erfolgt und eine geregelte Tagesstruktur hergestellt wird
  • durch die erbrachte Arbeitsleistung wird ein Beitrag zu einer Wiedergutmachung im Sinne des Allgemeinwohles geleistet
  • der überbelegte Justizvollzug wird entlastet und es werden enorme Kosten, die zu Lasten des Steuerzahlers gehen, eingespart

Downloads

Gemeinnützige Arbeit

Mainz

Erthalstraße 2
55118 Mainz

Leonie Lurz
Tel.: 06131/28777-66 
Fax: 06131/28777-99
E-Mail: l.lurz@outh.de

Katharina Herrbruck (aktuell in Elternzeit)
E-Mail: k.herrbruck@outh.de

Jasna Matz
Tel.: 06131/28777-44 
Fax: 06131/28777-99
E-Mail: j.matz@outh.de

Ansprechpartnerin für Einsatzstellen:
Sina Rahm
E-Mail: s.rahm@outh.de

Worms

Wilhelm-Leuschner-Straße 2
67547 Worms

Arcima Neway
Tel.: 06241/23322
Fax: 06241/208322
E-Mail: a.neway@outh.de

 

Bad Kreuznach

Wilhelmstraße 7-11
55543 Bad Kreuznach

Lena Schmidt 
Tel.: 0671/ 92065788
Fax: 0671/4822348
E-Mail: ga@outh.de